UNO Behindertenkonvention

Die UNO Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde am 13. Dezember 2006 in New York von der UNO Generalversammlung verabschiedet. Sie beruht auf der Feststellung, dass sich Menschen mit Behinderung trotz verschiedener Menschenrechtsinstrumente in allen Teilen der Welt nach wie vor Barrieren bei ihrer Teilnahme als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft sowie Verletzungen ihrer Menschenrechte gegenübersehen. Die Behindertenrechtskonvention konkretisiert daher bereits bestehende menschenrechtliche Verpflichtungen der Vertragsstaaten im Hinblick auf Menschen mit Behinderung.

Weitere Informationen finden sie unter www.egalite-handicap.ch