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Leitbild
Leitbild
Um seine Interessen noch zielgerichteter vertreten zu können, hat sich autismusschweiz ein neues Leitbild gegeben. Es wurde an der Delegiertenversammlung vom 28. Mai 2005 in Lausanne angenommen. Den vollständigen Text finden Sie hier (PDF-Dokument). Das vorliegende Leitbild bildet das Führungsinstrument des Elternvereins autismusschweiz und legt die Handlungs- und Entscheidungsrichtlinien fest, denen sich die Dachorganisation und deren regionale Organisationen verpflichtet fühlen.
Präambel
autismusschweiz ist die schweizerische Dachorganisation der Elternvereine von Kindern und Erwachsenen mit Autismus. Sie hat zum Zweck, ihre Anliegen gesamtschweizerisch zu koordinieren sowie die regionalen Organisationen auf nationaler und internationaler Ebene zu vertreten.
Der Elternverein autismusschweiz nimmt die Bedürfnisse und Interessen von Menschen mit Autismus wahr und tritt für deren Rechte ein.
Der Elternverein autismusschweiz orientiert sich bei seinen Tätigkeiten an den Menschenrechten und an der von Autismus-Europa erstellten Charta für Menschen mit Autismus.
Der Elternverein autismusschweiz orientiert sich hinsichtlich der Definition von Autismus an wissenschaftlichen Grundlagen sowie an der jeweils aktuellen Version des Diagnostischen und Statistischen Manuals (DSM) und der Internationalen Klassifikation von Krankheiten der WHO (International Classification of Diseases ICD). Demzufolge wird Autismus als tiefgreifende Entwicklungsstörung angesehen. Eine Störung des autistischen Spektrums kann mit einer geistigen Behinderung einhergehen, muss aber nicht.
Der Elternverein autismusschweiz ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.
Ziele
autismusschweiz setzt sich das Ziel, die Lebenssituation der Menschen mit Autismus und deren Angehörigen in der Schweiz zu verbessern. autismusschweiz hat dabei 5 Bereiche definiert, in denen er hauptsächlichen Handlungsbedarf sieht:
1. Diagnose
2. Förderung
3. Betreuung
4. Integration
5. Entlastung der Familie
Eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Eltern, bzw. der betroffenen Person und den Fachpersonen in gegenseitigem Respekt ist Voraussetzung für das Erreichen der gesetzten Ziele. Fachpersonen, Institutionen, Behörden sowie Lehre und Forschung sind wichtige Partner von autismusschweiz.
1. Diagnose
Kinder und Erwachsene mit Autismus haben das Recht auf eine Diagnose, die durch eine Ärztin oder einen Arzt bestätigt wird, die/der sich auf die in der Präambel zitierten wissenschaftlichen Kriterien und Klassifikationen abstützt.
autismusschweiz setzt sich dafür ein, dass eine autistische Störung so früh wie möglich erfasst und korrekt diagnostiziert wird, da die Fördermassnahmen schon im Vorschulalter einsetzen sollten.
Mit der Diagnose müssen den Eltern und dem übrigen Umfeld auch Informationen zur Förderung, Betreuung, usw. zur Verfügung gestellt werden.
2. Förderung
Kinder und Erwachsene mit Autismus haben das Recht auf eine ihrer Behinderung angepassten Förderung. Ziel der Förderung ist eine grösstmögliche Autonomie der betroffenen Person, ihren Fähigkeiten entsprechend.
Grundvoraussetzung dafür sind spezifisch ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Aufgrund des aktuellen Forschungsstandes setzt sich autismusschweiz insbesondere für Methoden ein, welche (Früh-)Förderung mit strukturierten Programmen durchführt und gibt wissenschaftlich gesicherten Methoden den Vorzug.
Die Förderprogramme sollen allen Betroffenen zugänglich sein.
autismusschweiz ist bestrebt, den Eltern Informationen zu anderen angebotenen Massnahmen und Methoden zur Verfügung zu stellen.
3. Betreuung
Kinder und Erwachsene mit Autismus haben das Recht auf eine ihrer Behinderung entsprechenden Betreuung. In allen Bereichen, sei dies bei der Wohnform, der Arbeit oder den Freizeitbeschäftigungen soll dabei auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der jeweiligen Person eingegangen werden.
Grundvoraussetzung dafür sind spezifisch ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
4. Integration
Kinder und Erwachsene mit Autismus haben das Recht auf eine grösstmögliche Teilnahme an der Gesellschaft, ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend.
Der Zugang zu öffentlichen Leistungen muss sicher gestellt werden.
5. Entlastung der Familien
Familien mit Kindern oder Erwachsenen mit Autismus haben das Recht auf ein möglichst normales Familienleben. Die Familien sollen gleichen Zugang zu Angeboten haben, wie Familien von nicht behinderten Kindern (Freizeit, Ferien, usw.).
autismusschweiz setzt sich insbesondere für eine behinderungsbedingte Entlastung ein, wie z.B. spezifische Betreuungsdienste und Krisenintervention.
autismusschweiz unterstützt die Eltern beim Wahrnehmen ihrer Rechte in Bezug auf die Versicherungen (IV, Krankenkassen, usw.).
Leistungen
Zur Verwirklichung seiner Ziele erbringt der Elternverein autismusschweiz in Zusammenarbeit mit seinen regionalen Organisationen auf nationaler Ebene verschiedene Leistungen:
Individuelle Leistungen:
- Vermittlung von fachspezifischen Informationen an Eltern, Fachpersonen und weitere interessierte Personen
- Beratung und Abklärung durch Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Organisationen bei entstandener Problemsituation.
Kollektive Leistungen:
- Ermöglichung von Erfahrungsaustausch
- Zusammenarbeit mit Autismus-Europa und anderen internationalen Organisationen
- Organisation von Weiterbildungsveranstaltungen für Eltern, Fachpersonen und weitere am Autismus Interessierte.
Sozialpolitische Leistungen:
- Öffentlichkeitsarbeit über die Anliegen von Menschen mit Autismus
- Zusammenarbeit mit privaten Organisationen und öffentlichen Institutionen, die ähnliche Ziele verfolgen, um durch koordinierten Einsatz gemeinsame Anliegen optimal zu vertreten und zu realisieren
- Vertretung in wichtigen sozialpolitischen Gremien.
Der Elternverein autismusschweiz überprüft seine Dienstleistungen und Angebote kontinuierlich und passt sie den Bedürfnissen von Menschen mit Autismus und ihren Bezugspersonen an.
Für seine Tätigkeiten wählt der Elternverein autismusschweiz Organisationsstrukturen, die effiziente und bedürfnisorientierte Arbeit erlauben.
Der Elternverein autismusschweiz berücksichtigt die regional gewachsenen Strukturen und Gegebenheiten, welche zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Autismus beitragen, und ist bestrebt Doppelspurigkeiten zu vermeiden.
Personelle Ressourcen
Der Elternverein autismusschweiz arbeitet mit ehrenamtlich tätigen Mitgliedern sowie mit qualifiziertem Fachpersonal. Gemeinsam sind sie an der Realisierung der Ziele des Elternvereins autismusschweiz beteiligt und sind bestrebt, die Qualität ihrer Dienstleistungen auf hohem Niveau anzubieten
Finanzielle Mittel
Der Elternverein autismusschweiz finanziert seine Tätigkeit mit Mitgliederbeiträgen und Zuwendungen von Privaten und Organisationen.
Der Elternverein autismusschweiz geht davon aus, dass zur Verwirklichung seiner im Interesse der Gesellschaft liegenden Ziele Behörden und Institutionen der öffentlichen Hand auf allen Ebenen angemessene Beiträge leisten.
Der Elternverein autismusschweiz verwendet seine zur Verfügung stehenden Mittel bedürfnisorientiert, wirksam und zielgerichtet. Er legt seinen Mitgliedern und Partnern sowie der öffentlichen Hand regelmässig Rechenschaft über seine Arbeit und den Einsatz der Gelder ab.
Genehmigt an der Delegiertenversammlung vom 28. Mai 2005.
Bestandteil des Leitbildes ist die Charta für Menschen mit Autismus (erarbeitet von Autismus-Europa)
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